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Wider der Relativierung und Geschichtsfälschung

Resolution zum 65. Jahrestag der Befreiung von Faschismus am 08. Mai 1945

Die Würdigung des 65. Jahrestages der Befreiung Deutschlands und der europäischen Zivilisation vom Faschismus ist eine Pflicht für uns und diejenigen, die Lehren aus der verhängnisvollen Herrschaft des Nationalsozialismus gezogen haben. Das Gedenken an diesen Akt der Befreiung durch die Sowjetunion und die westlichen Alliierten schließt den Kampf der Partisanen, die Kämpfer der Resistance und des illegalen Widerstandes mit ein.

Mehr denn je kommt es darauf an den Menschen heute und den künftigen Generationen, die Wahrheit über den Faschismus als menschenverachtende Ideologie und seine verbrecherische Verstrickung mit den Mächtigen des Kapitals von Banken und Großindustrie zu vermitteln.

Jegliche Glorifizierung und Verharmlosung faschistischen Gedankenguts und Handelns, allen Versuchen von Geschichtsfälschung und der Gleichstellung von Kommunismus und Faschismus muss entschieden Widerstand entgegengesetzt werden. Wer diejenigen Kräfte, die dem Völkermord ein Ende bereitet haben mit jenen Kräften gleichsetzt, die diese zu verantworten haben, rehabilitiert die alten und verharmlost die neuen Faschisten, auch weil uns wieder zunehmend nazistische und rassistische Aufmärschen und Braune Umtriebe in Deutschland und Europa ihr Unwesen treiben.

Es bleibt für die heute Lebenden und gerade für uns als Partei DIE LINKE in der Tradition der sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Arbeiterbewegung eine existenzielle Aufgabe die Wahrheit über Hintergründe, Triebkräfte, Ziele und Verbindungen von Faschismus und Krieg mit deren bis in die Gegenwart reichenden Folgen von Generation zu Generation weiter zu vermitteln. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Generation der Zeitzeugen in den nächsten Jahren deutlich kleiner wird und eine Relativierung der Verbrechen des deutschen Faschismus von Seiten der Herrschenden deutlicher Tür und Tor geöffnet wird. Lasst uns darum gemeinsam in allen Städten und Gemeinden der antifaschistischen Widerstandskämpfer auf Kulturveranstaltungen, Foren, Kundgebungen, mit würdigen Kranzniederlegungen oder wie auch immer, ehrenvoll gedenken und den 08. Mai als Tag der Befreiung begehen.

Hannover, den 25.April 2010

DIE LINKE.Niedersachsen

Der Landesvorstand


 

 

 
Die Krise und Südeuropa - Solidarität mit Griechenland
Nach einer Beratung in Athen erklärt die Europäische Linke zur Situation in Griechenland

Die Europäische Linke unterstützt den Kampf der Werktätigen und der Bürgerinnen und Bürger Griechenlands und der anderen Ländern des europäischen Südens für die Verteidigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Rechte, die von den Finanzmärkten und der neoliberalen, autoritären Politik der Regierungen und der EU angegriffen werden. Die griechischen, portugiesischen und spanischen Probleme sind keine nationalen Probleme. Sie stellen ein europäisches Problem dar, das den ganzen neoliberalen Aufbau der EU in Frage stellt.

Die wirtschaftliche Lage Griechenlands rechtfertigt nicht die propagandistischen Rufe, dass das Land am Rande des "Staatsbankrotts" sei und nicht ohne ausländische Hilfe und/oder den Sparkurs der Regierung überleben könne. Zwar ist die Verschuldung Griechenlands hoch, aber das gilt auch für andere europäische Länder, wie England oder Spanien.

Die Regierungen Griechenlands und anderer Länder, meist in Südeuropa, werden aufgefordert, Stabilitätsprogramme einzureichen, die Steuererhöhungen, Kürzungen der Löhne und Transferleistungen, sowie die Privatisierung von Rentenversicherungen vorsehen, während die Banken und Großkonzerne besser als je zuvor behandelt werden. Die Profitraten der europäischen Privatbanken haben sich drastisch erhöht, weil es eine große Spannbreite zwischen den Zinsen der Kredite, die sie von der EZB bekommen (ca. 1%), und den Preisen der Staatsanleihen (im Falle Griechenlands 6-7%), die sie sich beschaffen, gibt.

Wir bekämpfen diese neoliberalen Stabilitätsprogramme, die alle Mitgliedstaaten erpressen, und wir fordern eine ernste und tief greifende Neugründung der EU, mitsamt ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Kampf für die Wirtschaftsdemokratie, die Förderung der Solidarität und die Verteidigung der Bürger sollten Priorität für alle politisch Linken und alle sozialen Akteure sein.

Im Gegensatz zu den neoliberalen Programmen schlagen wir fünf Sofortmaßnahmen vor, die Teil unserer gemeinsamen Strategie sein sollten:

1. Die Verteidigung der Arbeitsplätze, Löhne und Renten als erstes Ziel aller europäischen Institutionen.

2. Versteuerung aller spekulativen Finanztransaktionen und Abschaffung der Steuerparadiese im europäischen Raum.

3. Schaffung einer öffentlichen europäischen Rating-Agentur. Private Rating-Agenturen, die spekulativen Interessen dienen, werden dann nicht mehr in der Lage sein, ganze Länder zu erpressen.

4. Ausgabe von "Eurobonds". Das wird den Mitgliedsstaaten ermöglichen, Schulden zu angemessenen Zinsen aufzunehmen.

Die Europäische Linke drückt ihre Solidarität mit allen Menschen aus, die unter den Auswirkungen der neoliberalen kapitalistischen Krise zu leiden haben. Diese Krise hat zur Folge, dass die Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, insbesondere von Jugendlichen, Frauen und Einwanderern, sich verschlechtern. Die EU sollte sich hauptsächlich mit dem Gemeinwohl der Einwohner Europas beschäftigen, und nicht mit Banken und Großkapital.

Als ersten Schritt dieser gemeinsamen Aktivitäten schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

1. Die radikalen linken Parteien Südeuropas und die Europäische Linke beschließen gemeinsam ihre Koordination gegen die Auswirkungen der Krise unverzüglich zu intensivieren. Gleichzeitig appellieren sie an alle anderen politischen Kräfte, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und fortschrittlichen Intellektuelle in Europa gemeinsam zu handeln, da die Krise kein nationales, sondern ein europäisches und globales Problem ist.

2. Der 24. März wurde schon von der ETUC zum "Europäischen Aktionstag" ausgerufen. Die radikalen linken Parteien Südeuropas und die Europäische Linke werden am Aktionstag aktiv mitarbeiten, indem sie mehrere gemeinsame Aktionen in europäischen Städten, insbesondere in den Hauptstädten Südeuropas, organisieren, und indem sie ihre Forderungen und programmatischen Vorschläge, im Rahmen des EL-Programms, voranbringen.

3. Wir schlagen für diese Mobilisierungen die folgende gemeinsame Losung vor: "Die europäischen Völker werden die Krise nicht bezahlen – vereinigen wir uns für ein Europa der Solidarität!"

 
HARTZ IV: Was bedeutet das BVG-Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss die Regelsätze für rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Beziehende neu berechnen – eine Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für CDU, CSU und FDP, die Hartz IV vor fünf Jahren beschlossen hatten.

1) Hat das Gericht Hartz IV abgeschafft?

Nein. Das Gesetz ist durch das Gericht nicht verworfen worden. Die Überwindung von Hartz IV muss weiter politisch erkämpft werden.

2) Was genau hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Das Gericht hat festgestellt, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Hilfebedürftige ein Grundrecht ist. Zu diesem Existenzminimum gehören auch die Mittel, die unerlässlich sind, um in einem Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Dieses unverfügbare Grundrecht ergibt sich aus Artikel 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Artikels 20 des Grundgesetzes. Das Gericht hat festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelleistungen diesen Anspruch nicht erfüllen. Das Gericht hat kritisiert, dass die konkrete Ermittlung der Regelleistungen nicht verfassungskonform erfolgte. Bei der Ermittlung der Regelleistung wurden nicht nachvollziehbar und nicht transparent Wertungen vorgenommen, die zum Beispiel zu willkürlichen Abschlägen bei der Regelsatzbestimmung führten. Als „sachfremd“ hat das Gericht auch die Tatsache gerügt, dass sich die Erhöhung der Regelleistungen an der Rentenentwicklung orientiert und nicht am tatsächlichen Existenzminimum gemäß der Lebenshaltungskosten. Es hat weiterhin bemängelt, dass die tatsächlichen Bedarfe von Kinder und Jugendliche nicht ermittelt werden. Und es hat kritisiert, dass keine Regelung existiert, die außergewöhnliche Bedarfe abdeckt, wie zum Beispiel die Kosten für den Umgang mit dauernd getrennt lebenden Kindern.

3) Bekommen jetzt alle Hartz-IV-Beziehende sofort mehr Geld?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht rechnet allerdings damit, dass die Bedarfe von schulpflichtigen Kindern tatsächlich höher sind als die bisherigen Leistungen. Nimmt die Politik die vom Bundesverfassungsgericht benannten Kriterien zur Berechnung des Existenzminimums ernst, ist zu erwarten, dass Regelsätze erhöht werden müssen. Unklar ist jedoch, ob die Regierung sich die Kriterien des Gerichts zu Eigen macht und die Regelsätze tatsächlich erhöhen wird. Das heißt, der politische Druck durch die sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und DIE LINKE ist weiterhin nötig.

4) Wozu haben die Richter Bundesregierung und Parlament verpflichtet?

Bis Ende 2010 müssen Regierung und Parlament ein Gesetz vorlegen, dass eine verfassungskonforme Berechnung der Regelleistungen beinhaltet. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, dann gelten die neuen Leistungssätze rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

5) Können Hartz-IV-Beziehende jetzt Geld für „besondere Leistungen“ fordern?

Zum Teil. Besondere Leistungen können diejenigen anmelden, die einen besonderen, laufenden und unabweisbaren Bedarf nachweisen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Was jedoch genau ein „besonderer, laufender und unabweisbarer Bedarf“ bedeutet, werden vermutlich Gericht im Laufe des Jahres klären müssen. Dazu könnten zum Beispiel dauerhafte zusätzliche Aufwendungen auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigung zählen. Das Bundesverfassungsgericht hat in jedem Fall den Gesetzgeber aufgefordert, eine Härtefallregelung ins Gesetz aufzunehmen.

6) Was bedeutet das Urteil für Kinder?

Das Urteil verlangt von Regierung und Parlament, dass die tatsächlichen Bedarfe der Kinder zukünftig transparent ermittelt werden. Bislang wurden auch die Leistungssätze für Kinder und Jugendliche willkürlich festgelegt. Das Gericht geht davon aus, dass schulpflichtige Kinder zukünftig höhere Leistung erhalten werden.

7) Gibt es auch mehr Geld für Schwimmunterricht, Kino, Nachhilfe und ähnliches?

Nein. Derartige Aktivitäten müssen auch zukünftig aus dem Hartz-IV-Regelsatz gezahlt werden.

8) Hat das Bundesverfassungsgericht die Kritik an den Hartz-Gesetzen gestützt?

Ja und nein. DIE LINKE fühlt sich darin bestätigt, dass für Hilfebedürftige die Sicherung der Existenz und der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe ein unverfügbares Grundrecht ist. DIE LINKE hat schon immer die zu niedrigen Regelsatze für Erwachsene und Kinder kritisiert und gefordert, dass die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen eigenständig ermittelt und ihnen Leistungen gezahlt werden, die diese Bedarfe decken. Das Gericht hat aber darauf verzichtet, ausdrücklich festzustellen, dass die aktuellen Regelsätze zu gering sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren – dazu wäre das Gericht auch nicht befugt gewesen. Es kann nur die Verfassungskonformität der Ermittlung des Existenzminimums bewerten. DIE LINKE bemängelt aber neben den zu geringen Leistungen auch den repressiven Charakter von Hartz IV, der die Beschäftigten diszipliniert und Erwerbslose mit Sanktionen in den Niedriglohnsektor und zum Wohlverhalten zwingt.

9) Welche Vorschläge unterbreitet DIE LINKE?

DIE LINKE fordert ein umfangreiches Zukunftsprogramm, um gute Arbeit für alle zu ermöglichen. Sie kämpft für einen gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro, will die Arbeitslosenversicherung stärken und Hartz IV durch eine sanktionsfreie und bedarfsdeckende Mindestsicherung ersetzen. Die Regelleistung muss auf 500 Euro plus Kosten der Unterkunft angehoben werden. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist abzuschaffen, bei Beibehaltung gesetzlicher Unterhaltspflichten. Des Weiteren ist für Kinder und Jugendliche eine eigenständige Bedarfsermittlung vorzunehmen und eine bedarfsdeckende Kindermindestsicherung zu schaffen, bei der das Einkommen berücksichtigt wird. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt dem Bundestag zur Beschlussfassung vor.

Links geht der Weg - Hartz IV muss weg!

 


 
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