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12.11.2008
An den
Haushaltsausschuss, den Kreisausschuss und den Kreistag im Landkreis Wittmund
Antrag: Einführung des offenen Bürgerhaushaltes im Landkreis Wittmund
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte Sie bitten zu bedenken, dass wir in der Zukunft mit großen Veränderungen und Einschnitten in unser gewohntes, konsumorientiertes Leben zu rechnen haben.
Die enorme Teuerungsrate, die der Fortschritt der letzten Jahrzehnte mit sich gebracht hat und nicht zuletzt die Zockerei am Finanzhimmel, deren Auswirkung wir alle noch zu spüren bekommen werden, die Tatsache das wir mit zu den großen Energiefressern unseres Planeten gehören und der Klimawandel zwingt uns dazu unser Verhalten zu überdenken und zu verändern.
Ich fordere die politische Führung und Verwaltung des Landkreises auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen den offenen Bürgerhaushalt parallel zur Erneuerung des Haushalts- und Rechnungswesens vorzubereiten und einzuführen.
Zur Wiederauflage dieses Antrages führen die neuerlichen Einschätzungen im aktuellen „Armuts- und Reichtumsbericht 2008“ der Bundesregierung:
„Die Einbindung in gesellschaftliches Leben erfolgt insbesondere durch bürgerschaftliches Engagement. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und der Politik greift die Erkenntnis, das die zukunftsorientierte Gestaltung unserer Gesellschaft und der nachhaltige gesellschaftliche Zusammenhalt nur zu gewährleisten ist, wenn die Bürgerinnen und Bürgerin die Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens einbezogen sind."
Begründung:
Aufgrund unzähliger, falscher politischer und verwaltungstechnischer Entscheidungen in den zurückliegenden Jahrzehnten haben die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Jugend mehr und mehr das Vertrauen in die politische Führung in Brüssel, Berlin, Hannover, den Kreisen, Städten und Kommunen verloren.
Dieses Vertrauen ist nur zurück zu gewinnen, wenn in Zukunft die richtigen Entscheidungen entlang der sozialen Bedürfnisse der Menschen getroffen werden und die Menschen in die Entscheidungsfindung maßgeblich einbezogen sind.
Wenn bis heute die öffentlichen Auslegeverfahren zur Einsichtnahme in die Haushaltspläne keine oder wenig Resonanz finden, ist dies bedauerlich, muss aber nicht so bleiben. Antworten und Veränderungen sind nur durch die Einführung „offener Bürgerhaushalte“ möglich. Gemeinsame Verantwortung, in allen Entscheidungen stärkt den Einzelnen und die Gemeinden.
Der Kommunale Bürgerhaushalt
Das Land Niedersachsen plant, alle Straßenmeistereien zu budgetieren. Um sich ein Bild machen zu können, muss eben alles gezählt werden, jedes Verkehrsschild, jeder Baum und alle Besonderheiten. Wenn die Mitarbeiter schon dabei sind, erfassen sie auch, aus welchen Dingen der Straßenkörper sich befindet. Es gibt Gräben, Trennstreifen, allein stehende Bäume, Alleen und vieles mehr. Aus den vielen Daten werde dann ein elektronisches Abbild angefertigt. Eine genauere Planung ist möglich. Das spart Kosten. Bislang würden Mittel nur geschätzt. Das neue Haushalts- und Rechnungswesen für Kommunen will die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen durch zahlungswirksame Geschäftsvorfälle und Geldverbrauch und die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen durch periodengerechte Zuordnung des Ressourcenverbrauches transparenter machen. Ziel der Umstellung der öffentlichen Haushaltsführung ist es, die Verwaltungsstrukturen effektiv und effizient zu organisieren, so dass die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.
Mit dem "Kommunalen Bürgerhaushalt" werden die Bürgerinnen und Bürgern über den Haushalt "ihrer" Stadt informiert und eingeladen, sich an seiner Aufstellung zu beteiligen. Das Projekt besteht aus drei Teilen:
Information über den Haushalt
- Woher bekommen sie ihr Geld?
- Wofür geben sie es aus?
- Wie ist die finanzielle Lage?
- Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen überhaupt?
Formen der Vermittlung (Broschüre, Informationsveranstaltungen, Presse und Internet)
Bürgerbeteiligung am Haushalt
Die Bürgerbeteiligung ist das "Herzstück" des Projekts. Die Gemeinde gibt der Bürgerschaft Gelegenheit, zu allen Fragen rund um den Haushalts ihre Meinung zu sagen und Vorschläge und Anregungen zu machen. Ihre Meinung können die Bürgerinnen und Bürger mündlich in entsprechenden Veranstaltungen, schriftlich mit vorbereiteten Karten und "interaktiv" via Internet äußern. Die Entscheidung über die Vorschläge und den Haushalt insgesamt bleibt beim Rat.
Rechenschaft
Wenn der Haushalt beschlossen ist, wird der Kreis oder die Gemeinde ihrer Bürgerschaft erläutern, was aus ihren Anregungen geworden ist, wie der Rat entschieden hat und warum er so entschieden hat.
Ziele
Sind mehr Transparenz in die oft nicht leicht verständlichen Haushaltsangelegenheiten, neuer Schwung für die Haushaltsberatungen und unbürokratische Vorschläge, das Verständnis und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Schon bei den laufenden Haushaltsberatungen ist die politisch interessierte Bevölkerung an den Etatberatungen aktiv zu beteiligen.
Dies Verfahren wird durch folgende Grundsätze bestimmt:
1. Bürgerhaushalte sind ein Konsultationsverfahren. Sie ersetzen nicht die verantwortliche Abstimmung im Rat über den jeweiligen Haushaltsplan. Die Bürger geben für den Haushaltsplan Anregungen, Vorschläge und Ideen, nach Möglichkeit auch alternative Haushaltsansätze, die auf Deckungsvorschlägen der Ausgabenseite oder der Einnahmeseite des Haushalts beruhen.
2. Der erste Schritt des Verfahrens ist die Information der Bevölkerung. Hierbei kommt es darauf an, den Haushaltsentwurf der Verwaltung durch Informationsbroschüren Zeitungsberichte und durch eine geeignete Internetpräsenz so aufzubereiten, dass das Gesamtwerk des Etats übersichtlich und verständlich dargestellt wird. Hierzu gehört eine erste Bürgerversammlung, auf der die Verwaltung den Haushaltsentwurf mit seinen politischen Gewichtungen vorstellt.
3. Der zweite Schritt ist die Organisation des Diskussionsprozesses. Hierfür werden im Rat ehrenamtliche Moderatoren gewählt, die die Bürgerversammlung leiten, die Ergebnisse aufbereiten und anschließend dem Ratsmitgliedern zur Verfügung stellen. Die Moderatoren sind von der Verwaltung und den Fraktionen unabhängig. Sie kennen sich in Haushaltsfragen aus (z.B. ehemalige Ratsmitglieder oder Aktivisten diverser Bürgervereine). Der Diskussionsprozess beginnt mit der ersten zentralen Bürgerversammlung, auf der bereits Vorschläge entgegengenommen werden. Danach wird in Bürgerversammlungen der einzelnen Gemeinden der Etat diskutiert. Die Moderatoren versuchen die Teile des Haushalts heraus zu arbeiten die alternative Vorstellungen erlauben. Nachdem Ergebnis dieser Bürgerversammlungen stellen die Moderatoren die Ergebnisse zusammen, stellen diese im Internet dar und formulieren daraus abstimmungsfähige Anträge, die auf einer weiteren Bürgerversammlung zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt werden. Dabei soll die Priorität der Anträge beschlossen werden. Die Ergebnisse der Bürgerberatung werden von den Moderatoren anschließend dokumentiert und in geeigneter Weise veröffentlicht.
4. Die Einzelheiten des Verfahrens werden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen festgelegt.
Das hier vorgestellte Projekt beruht auf Erfahrungen in, den Berliner Stadtbezirken Lichterfelde und Marzahn-Hellersdorf, den Erfahrungen in zahlreichen Städten Nordrhein-Westfalens (Castrop-Rauxel, Hamm, Emsdetten, Hilden u. a.) und der Auswertung diverser Literatur, u. a. den Vorschlägen der Heinrich-Böll-Stiftung für den Bürgerhaushalt.
Das Verfahren des Bürgerhaushaltes wird zur Folge haben, dass sich das Verfahren der Haushaltsberatung (Vorlage des Entwurfs der Verwaltung bis zur Abstimmung im Rat) um cirka einen Monat verlängert. Dies ist in Kauf zunehmen.
B.F.H. Mayer (Kreistagsabgeordneter, DIE LINKE.Wittmund) |